Sie befinden sich auf der Webseite zur Eingabe von Fördergesuchen im Rahmen der Stromeffizienzprogramme
der Kantone: Aargau, Freiburg, Jura, Luzern, Neuenburg, Schwyz, Solothurn, Wallis und Zürich
Gefördert wird: Der Ersatz der Beleuchtung im Nichtwohnbereich und auf Sportplätzen.

Die Programme werden durch das Förderprogramm ProKilowatt unter der Leitung des Bundesamtes für Energie unterstützt.

Weitere Informationen zu den einzelnen Programmen finden Sie unter dem obenstehenden Link 'Förderbedingungen'.


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Gefördert wird der Ersatz von bestehenden, fest installierten Beleuchtungsanlagen in Innenräumen, die nicht dem Wohnen dienen und von Aussen-Beleuchtungsanlagen auf Sportplätzen, auch Projekte über 2000 m2 sind förderberechtigt.
 
Der Ersatz der Umwälzpumpen kann nicht mehr gefördert werden.
 
Der Ersatz der Beleuchtung kann in den folgenden Kantonen nicht mehr gefördert werden: Kanton Luzern, Wallis, Neuenburg und Jura.
 
Der Ersatz in den restlichen Kantonen wird bis Ende 2024 unterstützt. Dies sind die Kantone Zürich, Aargau, Freiburg, Solothurn und Schwyz.
 
Ab sofort gelten neue Förderbedingungen! Bitte beachten sie, dass diese nun um einiges strenger sind:
>> zu den Förderbedingungen...


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